Rathaus Kinding

Das Rathaus bleibt am 24.12.24, 27.12.24 und am 31.12.24 geschlossen.

Grundsteuerreform


 

Der Kindinger Marktrat setzte die Hebesätze für die Grundsteuer A und B fest.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt 360 von Hundert.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt 210 von Hundert.

Die Satzung für die Hebesätze tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

 

Die Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 an die Steuerpflichtigen versendet. Auf diesen sind die jeweiligen Fälligkeiten der Grundsteuer ausgewiesen.

 

Grundlage für die Grundsteuerbescheide der Gemeinde sind die Grundsteuer-Messbescheide des Finanzamtes.

 

Wir bitten Sie, die Grundsteuer-Messbescheide des Finanzamtes auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Kommunen müssen alle Messbescheide des Finanzamtes als Grundlage für den Grundsteuerbescheid heranziehen, auch wenn diese fehlerhaft sind.

 

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