Personalausweis
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bisheriges amtliches Ausweisdokument
- Bei Bedarf wird eine Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt
Persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich.
Der Personalausweis kann auch von einer anderen berechtigten Person mit einer Vollmachtserklärung abgeholt werden.
Gültigkeit:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
Kosten:
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
PIN und Online-Ausweisfunktion:
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Alusweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.